Sanktionslistenprüfung

Immer wieder hört man im politischen Tagesgeschehen, dass die Europäische Union Sanktionen erwägt oder sogar verhängt. Bei einer Sanktion handelt es sich um eine restriktive, also einschränkende Maßnahme. Wird eine solche verhängt, ist auch die Bundesrepublik Deutschland als Mitglied der Europäischen Union (EU) und der Vereinten Nationen (UNO) davon betroffen.


Was ist eine Sanktion

Wenn Staatenbündnisse wie die EU Sanktionen verhängen, so ist dies eine Reaktion auf Verstöße gegen völkerrechtliche Grundsätze durch Dritte. Sie dienen dazu, Druck gegenüber dem Dritten auszuüben. Sanktionen richten sich gegen Drittländer, Unternehmen oder Einzelpersonen. Sie können als Wirtschaftssanktionen, Einreisebeschränkungen, Embargos (z.B. Waffenembargo) oder Einfrieren von Vermögensverwerten ausgestaltet sein. Die Bundesrepublik Deutschland selbst kann nicht im Alleingang Sanktionen gegen andere verhängen, ist jedoch an sog. multilateralen Sanktionsmaßnahmen der EU und der UNO beteiligt. Sie ist entsprechend zur Umsetzung entsprechender Maßnahmen verpflichtet.
Hilfreiche Informationen für Sie wie zum Beispiel über das Thema Sanktionslistenprüfung hier.

Welche Sanktionen gibt es

Es lässt sich vorliegend zwischen den Sanktionen der Vereinten Nationen, Sanktionen der EU und verschärfte UN-Sanktionen der EU unterscheiden. Selbstverständlich können auch andere Staatenbündnisse oder Staaten Sanktionen gegen andere verhängen. UN-Sanktionen werden allein vom UN-Sicherheitsrat bei Verstößen gegen Menschenrechte oder bei Missachtung der UNO-Beschlüsse durch Dritte verhängt. Artikel 41 der Charta der Vereinten Nationen ist Grundlage für die jeweiligen Maßnahmen. Ausgeschlossen ist die Waffengewalt. Als Möglichkeit einer Maßnahme wird auf eine Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen, der Kommunikation und des Fernverkehrs und den Abbruch diplomatischer Beziehungen verwiesen. Als Voraussetzung müssen eine Angriffshandlung oder die Fortdauer einer Streitigkeit oder eine Situation einer Bedrohung oder ein Bruch des Friedens vorliegen. UN-Sanktionen sind bindend für die einzelnen Mitglieder.

Die EU wiederum kann von sich aus bestimmte Aktivitäten sanktionieren oder UN-Sanktionen verschärfen. Sanktionen der EU werden durch den Rat beschlossen und überprüft, ggf. verlängert, geändert oder aufgehoben.

Was bedeuten die einzelnen Maßnahmen

Embargos können in Form von Wirtschafts- oder Handelsembargos durchgeführt werden und haben den Abbruch der jeweiligen Beziehungen mit dem Dritten zur Folge. Einreisebeschränkungen betreffen bestimmte Personen, die entweder nicht in die EU einreisen oder ihren Mitgliedsstaat nicht verlassen dürfen. Vermögenswerte können von einzelnen Personen und Organisationen eingefroren werden, sofern sie innerhalb der EU liegen. Bei Wirtschaftssanktionen gehören Ein- und Ausfuhrverbote zu den möglichen Folgen.

Was passiert nach einer Sanktion

Wird eine Sanktion gegen einen Staat, eine Person oder ein Unternehmen verhängt, werden diese in eine Sanktionsliste eingetragen. Das gilt auch für etwaige von Sanktionen betroffene Wirtschaftsgüter. Jedes in der EU ansässige Unternehmen ist verpflichtet, eine Sanktionslistenprüfung vorzunehmen. Verstöße sind nach Außenwirtschaftsgesetz (AWG) strafbar. Im besten Fall wird durch die Sanktion und den einhergehenden Druck erreicht, dass die Gegenseite ihr Verhalten unterlässt oder neu verhandelt.

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